Ein Mini-Computer wie ein "iPod Touch" fällt nicht unter das Handyverbot am Steuer. Weil das Gerät nicht als Telefon konzipiert wurde, ist die Benutzung rein rechtlich auch während der Fahrt zulässig, wie das Amtsgericht Offenburg nun entschieden hat (Az.: 3 OWi 208 Js 16375/15). Der Richter kritisierte in seinem Urteil allerdings auch die Missbrauchsmöglichkeiten dieser Regelung.
Im verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der bei einer unstrittigen Geschwindigkeitsübertretung geblitzt wurde. Auf dem Foto schien der Mann allerdings ein Handy in der Hand zu halten, woraufhin die Behörde ein entsprechendes Bußgeld verhängte. Der Autofahrer legte Einspruch ein: Bei dem Gerät habe es sich um einen „iPod Touch“ von Apple gehandelt, den er als Diktiergerät genutzt habe. Dieser MP3-Spieler ähnelt äußerlich stark dem "iPhone" des selben Herstellers, verfügt aber nicht über eine Mobilfunk-Funktion.
Das Gericht konnte die Behauptung nicht widerlegen und entschied im Zweifel für den Angeklagten. Ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer liegt nicht vor, weil das Gesetzt die „sprachliche Kommunikation mit anderen Person in Echtzeit“ als maßgebliches Merkmal für ein Mobiltelefon ansieht. Andere elektronische Geräte wie Pager, Navigationsgeräte oder Diktiergeräte sind somit von einem Verbot ausgenommen. Die theoretische Möglichkeit, mit dem „iPod“ per WLAN zu telefonieren, sah das Gericht nicht als realistisch an. In einem fahrenden Auto sei das Netz dafür nicht stabil genug.
Das Amtsgericht erkennt aber auch die Grenzen der gesetzlichen Regelung. Die Vorschriften eröffneten für "iPhone"-Nutzer die Möglichkeit des Missbrauches, in dem bei einem entdeckten Verstoß die Benutzung eines "iPod-Touch" vorgeschoben werden könne, heißt es in dem Urteil. Der eigentliche Sinn und Zweck der Vorschrift, die Ablenkungen im Fahrzeug durch elektronische Geräte zu unterbinden, werde in der aktuell gefassten Form und Auslegung verfehlt.
Die Formulierung des deutschen Handyverbots führt immer wieder zu Problemen. So sehen einige Gerichte auch keinen Verstoß, wenn das Smartphone gerade keinen Empfang hat. Eine Möglichkeit, Klarheit zu schaffen, wäre eine Regelung nach US-Vorbild. Dort sind alle "hand held devices" - also in der Hand gehaltene Geräte – am Steuer verboten. (Holger Holzer/SP-X)