Vor allem ungeduldige Autofahrer nutzen die Hupe schnell, um andere Verkehrsteilnehmer auf ihrer Meinung nach schlechtes Fahrverhalten aufmerksam zu machen. Das ist allerdings genauso eine Ordnungswidrigkeit wie das Tuten, um jemanden am Straßenrand zu grüßen.
Die Straßenverkehrsordnung kennt nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des deutschen Anwaltvereins (DAV) zwei Fälle, in denen das Hupen erlaubt ist: um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und beim Überholen außerhalb einer Ortschaft.
Als Warnsignal kann man beispielsweise hupen, um ein entgegenkommendes Fahrzeug auf einen ungesicherten Unfall hinzuweisen, oder um sich in einer nicht komplett einsehbaren Kurve entgegenkommenden Autofahrern bemerkbar zu machen.
In anderen Situationen ist die Nutzung nicht zulässig. "Autofahrer dürfen nicht hupen, um das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu sanktionieren", sagt DAV-Verkehrsrechtsanwalt Michael Burmann. In diesen Fällen kann die Polizei ein Verwarngeld von zehn Euro verhängen, Punkte gibt es dafür aber nicht. Wie bei Autocorsi während großer Fußballturniere oder Hochzeiten hupend durch die Stadt zu fahren, ist eigentlich auch nicht erlaubt. Theoretisch ist auch dann ein Verwarngeld möglich. In der Praxis drücken die Polizisten jedoch meist ein Auge zu. (SP-X)