Wer nach dem Einfahren auf die Autobahn direkt nach ganz links rüber zieht, haftet bei einem Unfall allein. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Kempten hervor. In dem verhandelten Fall war es nach einem derartigen Manöver zu einem Auffahrunfall mit einem schnelleren Fahrzeug auf der Überholspur gekommen.
Anders als bei Auffahrunfällen sonst üblich, lag das Verschulden in diesem Fall nicht beim hinteren Wagen. Beim Einfahren auf die Autobahn müsse sich ein Verkehrsteilnehmer grundsätzlich zunächst in den Verkehrsfluss der Normalspur einfügen, so die Richter. Das sei einerseits nötig, um selbst den Überblick über die Situation erlangen zu können, andererseits um für andere Autofahrer berechenbar zu sein. Der Einfahrende haftet daher aufgrund von Sorgfaltswidrigkeit allein (Az. 53 S 1209/15). (SP-X)