In Spielstraßen müssen Autofahrer besondere Rücksicht walten lassen. Aber auch andere Verkehrsteilnehmer dürfen sich nicht riskant verhalten, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht. In dem verhandelten Fall hatte ein Radfahrer in einer Spielstraße ein Auto überholt, geschnitten und ausgebremst. Dabei kam es zu einem Unfall. Die Klage des Radlers auf Entschädigung lehnte das Gericht laut der ARAG-Rechtschutzversicherung ab. Aufgrund des grob verkehrswidrigen Verhaltens gehe die Kollision zu seinen Lasten. (Az.: 7 U 30/23)
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