-- Anzeige --

Unfall in der Spielstraße: Schneiden macht schuldig

02.07.2024 14:56 Uhr | Lesezeit: 1 min
Nahaufnahme eines Richterhammers
© Foto: Udo Herrmann/ CHROMORANGE/ picture alliance

Autos dürfen sich in einer Spielstraße nur in Schrittgeschwindigkeit bewegen, Radfahrer das aber nicht ausnutzen.

-- Anzeige --

In Spielstraßen müssen Autofahrer besondere Rücksicht walten lassen. Aber auch andere Verkehrsteilnehmer dürfen sich nicht riskant verhalten, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht. In dem verhandelten Fall hatte ein Radfahrer in einer Spielstraße ein Auto überholt, geschnitten und ausgebremst. Dabei kam es zu einem Unfall. Die Klage des Radlers auf Entschädigung lehnte das Gericht laut der ARAG-Rechtschutzversicherung ab. Aufgrund des grob verkehrswidrigen Verhaltens gehe die Kollision zu seinen Lasten. (Az.: 7 U 30/23)

Mehr zum Thema:

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Verkehrsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.