Zwei Workshops zum Thema "Halterhaftung – Anforderungen an das Fuhrparkmanagement und Lösungsansätze" haben Fuhrparkmanager am 24. April in Darmstadt und am 26. April in Hamburg tiefe Einblicke in das Thema der Halterhaftung und damit verbunden die Unfallverhütungsvorschriften UVV und die Führerscheinkontrolle gegeben. Organisiert wurden die beiden Veranstaltungen von der Driver Fleet Solution (DFS) und der Carano Software Solutions GmbH.
Nach Schätzung von Fachanwälten erhalten jährlich bis zu 4.000 Fuhrparkmanager Fahrverbote, Geldstrafen, Haftstrafen oder persönliche Regressansprüche. Nach Unternehmensangaben resultierten die Strafen in vielen Fällen aus der sogenannten Halterhaftung. Diese stelle aufgrund ihrer Komplexität und der häufigen Neuerungen ein hohes Haftungsrisiko dar. Besonders betroffen davon seien die Unfallverhütungsvorschriften UVV gemäß der DGUV Vorschrift 70 und die Führerscheinkontrolle.
"Unsere Einladung fand großen Anklang, denn zu den beiden ganztägigen Veranstaltungen kamen insgesamt über 40 Fuhrparkmanager bekannter Unternehmen“, so Stefan Starzner, Key Account Manager Driver Fleet Solution.
Halterhaftung, UVV und & Co
Referent Helmut Pätz, Inhaber der Beratungsfirma Insight, Gesellschaft für Training, Coaching und Consulting, Höchst im Odenwald, erläuterte zunächst die Problematik der Halterhaftung sowie die daraus resultierenden Pflichten und Aufgaben für die Betreiber gewerblicher Fuhrparks.
Einen besonderen Schwerpunkt bildete das Fahrerlaubnisrecht mit den beiden Komponenten Führerscheinprüfung und neue Fahrerlaubnisverordnung. Bei den Unfallverhütungsvorschriften UVV der Berufsgenossenschaft Verkehr verdeutlichte Pätz, worauf Fuhrparkverantwortliche besonderes zu achten hätten.
Gleichzeitig erfuhren die Teilnehmer, was bei einer UVV-Prüfung im Fuhrpark im Detail zu prüfen ist, wer prüfen kann und darf, wie die UVV konkret umzusetzen sind, wie mit Poolfahrzeugen und Außendienstmitarbeitern zu verfahren sei, was Fahrer vor Fahrtantritt kontrollieren müssen und wie eine UVV-Prüfung zu protokollieren ist.
Hohes rechtliches Risiko bei Fehlern
Helmut Pätz: "Weder eine korrekte Führerscheinprüfung, noch eine korrekte UVV-Prüfung nach DGUV 70 sind triviale Aufgaben. In beiden Fällen sollte ein Fuhrparkverantwortlicher keinen Mitarbeiter mit der Prüfung betrauen, den er nicht intensiv in die Materie eingewiesen und trainiert hat.“ Oder er solle die Aufgabe an einen externen Serviceprovider vergeben, der sein Handwerk verstehe. Andernfalls gehe der Fuhrparkleiter ein hohes rechtliches Risiko ein.
In der anschließenden Diskussionsrunde präsentierten Stefan Starzner und Hans-Joachim Guth, Leiter Vertrieb/Support bei Carano, anhand konkreter Beispiele Service- und Software-Lösungen ihrer Unternehmen für das Fuhrpark-Management. "In beiden Städten gab es im Anschluss an die Vorträge rege Diskussionen und auch ein großes Interesse an den Angeboten von Driver Fleet Solution und Carano", so Starzner. Zum Abschluss des Workshops erhielt jeder Teilnehmer ein Zertifikat. (af)