_ Sind Verletzungen aus einem zeitlich früheren ersten Verkehrsunfall noch nicht vollständig ausgeheilt, haftet der Verursacher dieses ersten Unfalls neben demjenigen des zeitlich nachfolgenden zweiten Unfalls als Gesamtschuldner und Streitgenossen für ein Schmerzensgeld aufgrund des gesundheitlichen Gesamtzustandes nach dem zweiten Verkehrsunfall.
OLG Hamm, Entscheidung vom 5.10.2016, Az. 32 SA 59/16; r+s 2017, 40
- Ausgabe 04/2017 Seite 69 (207.0 KB, PDF)