VW hat Beschwerde gegen die Durchsuchung der Anwaltskanzlei Jones Day eingelegt, die der Konzern mit der Aufklärung des Dieselskandals beauftragt hat. Die Staatsanwaltschaft München teilte am Donnerstag mit, wenn der Ermittlungsrichter seinen Beschluss nicht selbst ändere, werde eine Strafkammer des Landgerichts München darüber entscheiden. Das könnte in den nächsten Wochen geschehen. Die Beschwerde allein hindere die Staatsanwaltschaft aber nicht, die beschlagnahmten Unterlagen weiter auszuwerten. VW bestätigte lediglich, Beschwerde eingelegt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft München II will herausfinden, wer an der manipulierten Abgas-Software bei Audi-Dieselmotoren und an den falschen Versprechen gegenüber Autokäufern in den USA beteiligt war. Sie hat deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung eingeleitet. Es würden auch bereits erste Zeugen vernommen, sagte ein Sprecher.
Mitte März hatten Staatsanwälte und Polizisten Räume der Anwaltskanzlei Jones Day, von VW in Wolfsburg, Audi in Ingolstadt sowie weitere Standorte und auch Wohnungen durchsucht. VW hatte die Durchsuchung der Anwaltskanzlei sofort als klaren Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze und inakzeptabel kritisiert und angekündigt, dagegen vorzugehen.
Aus Kreisen des Volkswagen-Aufsichtsrats verlautete nun, es gebe unterschiedliche Einschätzungen zu den Aussichten der Beschwerde auf Erfolg. Der Anwalt des früheren VW-Aufsichtsratschefs Ferdinand Piëch sieht es ähnlich: Gerhard Strate sagte dem "Handelsblatt" (Donnerstag), er sehe trotz der VW-Beschwerde "nicht mal im Ansatz ein Problem für die Staatsanwaltschaft". (dpa)