-- Anzeige --

Unfall: Unverzügliche Schadenmeldung

02.05.2016 06:00 Uhr
Unfall: Unverzügliche Schadenmeldung

-- Anzeige --

_ Der Geschädigte muss gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 VVG den Eintritt des Versicherungsfalles (Unfall) unverzüglich anzeigen. Eine Schadenmeldung erst zwei Tage nach dem Unfallereignis ist noch zeitnah und begründet in der Regel noch keine Obliegenheitsverletzung. Eine schuldhafte Verzögerung ist dem Geschädigten dabei nicht vorzuwerfen. Die Schadenmeldung bei der Polizei bleibt bei der Beurteilung der Voraussetzungen des § 30 VVG ohne Belang.

AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 11.12.2015, Az. 4 C 575/13, Die Verkehrsanwältin (DV) 2016, 10

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Schadenmanagement

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.