_ Die BVSK-Honorarbefragung 2013 stellt eine geeignete Schätzungsgrundlage für das Grundhonorar und die Nebenkosten eines beauftragten Sachverständigen dar.
AG Koblenz, Entscheidung vom 26.3.2015, Az. 164 C 327/15; SP 2016, 19
- Ausgabe 03/2016 Seite 62 (189.7 KB, PDF)