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OLG-Entscheidung: Autofahrer sollten "Knöllchen" prüfen

22.01.2020 08:30 Uhr
Knöllchen
Private Sicherheitsfirmen dürfen keine Knöllchen an Falschparker verteilen.
© Foto: AXA

Eine Frankfurter OLG-Entscheidung hat Autofahrer deutschlandweit aufhorchen lassen: Leiharbeiter dürfen keine Falschparker aufschreiben. Wie viele Strafzettel bundesweit davon betroffen sind, ist aber vorerst offen.

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Als Konsequenz aus einer Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts sollten Autofahrer nach Experteneinschätzung bei "Knöllchen" genau hinschauen. Laufe das Verfahren noch und sei klar, dass die Kontrollen von Parkverstößen der Kommune in der Hand privater Dienstleister liege, könnten sich Autofahrer nun wehren, sagte Gerhard Hillebrand von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein am Dienstag.

Nach der am Vortag veröffentlichten Entscheidung des OLG Frankfurt/Main ist der Einsatz solcher privater Dienstleister und Leiharbeiter zur Verkehrsüberwachung gesetzeswidrig. Bei dem hessischen Gericht hieß es am Dienstag, die Entscheidung könne bundesweite Signalwirkung haben - sie müsse es jedoch nicht.

"Die Entscheidung wirkt unmittelbar nur in dem konkret entschiedenen Fall", erläuterte eine OLG-Sprecherin. "Die Erwägungen der Richter, die der Entscheidung zugrunde liegen, sind aber im Prinzip deutschlandweit übertragbar, da sie sich unter anderem auf Bundesrecht beziehen." Bindend seien sie allerdings nur in dem konkreten Fall. "Andere Gerichte könnten in vergleichbaren Fällen auch anders entscheiden."

Ordnungswidrigkeiten sind Staat zugewiesen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht eine bundesweite Signalwirkung. Die Frage, "unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang private Dritte bei der Überwachung des ruhenden, aber auch des fließenden Verkehrs hinzugezogen werden können", stelle sich auch in anderen Bundesländern und damit bundesweit in Städten und Gemeinden, erklärte der Verband auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Die Parkraumüberwachung binde viel Personal und werde oft nicht kostendeckend betrieben. "Der Ordnungsbereich hat viele Aufgaben, und die Personaldecke ist in vielen Kommunen in dem Bereich sehr dünn für die zu bewältigenden Aufgaben", erklärte der Verband. Deshalb würden private Dienstleister eingesetzt.

Im Frankfurter Fall ging es um 15 Euro Verwarngeld, die ein als Stadtpolizist eingesetzter Leiharbeiter einer privaten Firma verhängt hatte. Nach Überzeugung des OLG ist das Recht, Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken zu ahnden, ausschließlich dem Staat zugewiesen, wie es in der Begründung der Richter hieß (Az.: 2 Ss-OWi 963/18).

Frankfurt will Kontrollen beibehalten

Die Stadt Frankfurt will die Kontrollen im gleichen Umfang beibehalten. Dafür werde zusätzliches Personal benötigt, zumal im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung zusätzliche Aufgaben auf die Stadt zukämen, sagte der Referent im Verkehrsdezernat, Hans Preißl, der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Dabei verwies er auf die Ausweisung neuer Bewohnerparkgebiete.

In anderen großen Städten wie etwa Hamburg, München und Hannover sind keine privaten Dienstleister bei Park-Kontrollen im Einsatz, wie eine dpa-Umfrage ergab. In Hessen ist das anders: So hatte das OLG am Vortag unter Berufung auf das Innenministerium in Wiesbaden erklärt, die gesetzeswidrige Vorgehensweise Frankfurts sei auch in anderen Kommunen im Land gängige Praxis. Die Stadt Darmstadt hat als Reaktion auf die OLG-Entscheidung ihrer privaten Sicherheitsfirma gekündigt, die Falschparker kontrollierte. (dpa)

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