_ Das Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt oder laufendem Motor im Stand, um es mit dem Ladekabel im Fahrzeug zum Laden anzuschließen, stellt einen Verstoß gegen das "Handy-Verbot" (§ 23 Abs. 1a StVO) dar. Nach der Begründung zur Einführung des § 23 Abs. 1a StVO soll durch das Verbot sichergestellt werden, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat. An diesem Grundsatz werden alle anderen Handhabungen des Mobiltelefons gemessen (siehe hierzu ausführlich den Beitrag auf S. 87).
Bezogen auf die unerlaubte Nutzung des Handys während der Fahrt bedeutet dies, dass auch Vorbereitungshandlungen zur Nutzung, wie hier das Laden des Akkus, als Verstoß gewertet werden.
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 7.12.2015, Az. 2 Ss OWi 290/15), DAR 2016, 151
- Ausgabe 04/2016 Seite 86 (195.4 KB, PDF)