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VW-Modell mit Schummelsoftware: Kein Rückgaberecht für Käufer

16.03.2016 11:00 Uhr
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Das Landgericht Bochum hat die Klage eines VW-Kunden auf Rückgabe seines Fahrzeugs, das vom Abgasskandal betroffen ist, zurückgewiesen. Der Anwalt des Klägers will in Berufung gehen.

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Im bundesweit ersten Prozess wegen des VW-Abgasskandals hat das Landgericht Bochum am Mittwoch die Klage eines VW-Kunden erwartungsgemäß zurückgewiesen. Er darf wegen der Abgasmanipulationen sein Auto nicht an den Händler zurückgegeben.

Die Veränderungen am Abgassystem seien zwar als Mangel einzustufen, entschied das Gericht. Dieser sei aber vergleichsweise günstig zu beheben. Die Mangelbeseitigung liege unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Deshalb gebe es keine erhebliche Pflichtverletzung und damit auch kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Geklagt hatte ein Stammkunde eines Bochumer VW-Autohauses. Vergleichsverhandlungen waren gescheitert. Der Anwalt des Klägers kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. In Deutschland laufen zahlreiche Klagen gegen VW als Konzern oder gegen einzelne Autohäuser auf Rückgabe oder Wertminderung.

Das Bochumer Gericht hatte seinen Standpunkt bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht. Daher kam die Entscheidung nicht überraschend. VW hatte mit einer Software Abgastests bei Dieselfahrzeugen manipuliert. (dpa)

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