Autofahrer dürfen ihren Wagen laut einem Urteil des Münchner Amtsgerichts nicht mit Kameras ausstatten, um mögliche Sachbeschädigungen an dem Fahrzeug zu dokumentieren. Das Gericht verurteilte eine 52-Jährige nach Angaben vom Montag zu einer Geldstrafe von 150 Euro, weil sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen habe (Urteil vom 9. August 2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17).
Die Münchnerin hatte im August 2016 ihr Auto geparkt, in dem vorne und hinten Videokameras installiert waren. Als ein anderes Fahrzeug ihren Wagen beschädigt hatte, ging sie mit den Aufnahmen zur Polizei.
Der Richter argumentierte, das anlasslose Filmen im öffentlichen Raum verletze das Recht auf Selbstbestimmung gefilmter Personen. Er hielt der Frau aber zugute, dass das Fahrzeug schon einmal beschädigt worden sei und sie "subjektiv einen Anlass hatte, die Kameras einzusetzen". Gegen das Urteil wurde Rechtsbeschwerde eingelegt; es ist damit noch nicht rechtskräftig.
Generell kann ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz den Angaben nach mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Im aktuellen Fall berücksichtigte das Gericht, dass die Frau nur 1.500 Euro netto verdiene. (dpa)