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Rettungsgasse: Frust bei Feuerwehr und Co.

21.03.2017 12:25 Uhr
Rettungsgasse: Frust bei Feuerwehr und Co.
Bei Stau muss eine Rettungsgasse gebildet werden.
© Foto: ADAC

Fehlende Rettungsgassen sorgen immer wieder für Probleme bei der Versorgung von Unfallopfern. Die Strafen für Blockaden sind gering. Aber Autofahrer sind auch nicht immer die Schuldigen.

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Bei Unfällen auf Autobahnen haben Rettungsdienste immer wieder Probleme wegen fehlender Rettungsgassen. Aus der Not heraus wollen Helfer nun dazu übergehen, blockierende Autofahrer anzuzeigen. Zuletzt hatte etwa die Feuerwehr aus dem hessischen Mörfelden nach einem Unfall auf der A 5 mit einem entsprechenden Schritt gedroht.

In der Straßenverkehrsordnung ist das Bilden einer Rettungsgasse klar geregelt: Bei stockendem Verkehr oder Komplettstillstand muss zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. In der Praxis wird die Gasse in den meisten Fällen aber erst kurzfristig gebildet, wenn von hinten ein Rettungsfahrzeug naht. Stehen die Autos schon dicht an dicht, ist das oft nicht mehr möglich.

Der Bußgeldkatalog sieht für solche Fälle ein Bußgeld von 20 Euro vor. Das gilt auch dann, wenn gar kein Notfall vorliegt. Strenger bestraft wird, wer die Rettungsgasse nutzt, um selbst schneller voran zu kommen. Das gilt als "Überholen auf der rechten Spur" und wird mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Nicht immer aber sind Autofahrer die schuldigen, wenn es mit der Rettungsgasse nicht klappt. Vor allem in Baustellen ist Fahrbahnbreite oft zu eng, um zwischen den Fahrstreifen Platz für ein weiteres Fahrzeug zu schaffen. Die Rettungsdienste fahren dann die Unfallstelle in der Regel in Gegenrichtung an. Dazu muss dann die Autobahn komplett gesperrt werden. In der größten Not muss auf die Luftrettung zurückgegriffen werden. (sp-x)

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