Ein Warndreieck muss eigentlich jeder in seinem Auto dabeihaben. Wie man es allerdings im Notfall handhabt, ist vielen nicht bewusst. Die Führerscheinprüfung liegt eben doch schon ein paar Jahre zurück. Wird ein liegengebliebenes Fahrzeug nicht richtig abgesichert, droht ein Bußgeld von 30 Euro. Wer nicht angemessen vor Gefahrensituationen warnt, könnte für daraus entstehende Schäden zudem von der Versicherung finanziell mithaftbar gemacht werden.
Kommt es im Straßenverkehr zu einer Notsituation, muss man zügig die Unfallstelle absichern und das Warndreieck aufstellen. Sind mehrere Personen anwesend, kann man arbeitsteilig vorgehen, während eine Person etwa die Polizei informiert, stellt eine zweite Person derweil das Dreieck auf.
Zunächst entfaltet man das Warndreieck abseits einer Gefahrenzone, zum Beispiel hinter einer Leitplanke. Dabei werden als erstes die Füße ausgestellt, meistens bestehend aus einem Kreuz, danach die roten Balken des Dreiecks ausgeklappt und zusammengesteckt. Falls das Innenfeld dabei nicht automatisch aufklappt, muss man es noch entsprechend einhängen. Bevor man zum Aufstellort läuft, legt man die Verpackung auf dem Fahrersitz, damit man bei Abfahrt das Dreieck nicht vergisst.
Zum Aufstellen muss man dem Straßenverkehr entgegengehen. Dabei sollte man das Warndreieck gut sichtbar tragen. Idealerweise hat man auch die Warnweste angelegt. Wichtig ist ein ausreichend großer Abstand zwischen Notfallstelle und Warndreieck, damit der Verkehr auch frühzeitig gewarnt wird. Das hängt stark von den Verkehrsgegebenheiten ab. Innerorts empfiehlt sich eine Distanz von 50 Metern, auf Landstraßen sind 100 Meter angebracht, auf Autobahnen gut 200 bis 400 Meter. An unübersichtlichen Stellen sollte das Warndreieck vor Kurven und Kuppen aufgestellt werden. Es sollte möglichst am Fahrbahnrand bzw. am Rand des Standstreifens stehen. Wird die Notfallstelle wieder geräumt, sammelt man das Warndreieck wieder ein. (sp-x)