Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird im Februar über mögliche Diesel-Fahrverbote in Stuttgart entscheiden. Der zuständige Senat habe entgegen bisheriger Planungen entschieden, über Stuttgarts Luftreinehalteplan zusammen mit einem schon länger terminierten Verfahren aus Düsseldorf zu verhandeln, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Zuvor hatten die "Stuttgarter Nachrichten" über die Bündelung der Verfahren berichtet.
Termin für die mündliche Verhandlung ist der 22. Februar. Mit einer Entscheidung wird im Laufe desselben Tages gerechnet.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Städte verklagt, um eine Senkung der Stickoxidbelastung durchzusetzen. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten die Kommunen verpflichtet, mehr für saubere Luft zu tun – und dabei auch mögliche Fahrverbote nicht ausgeschlossen. Die bisher in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen reichten demnach nicht aus. Nach den Revisionen gegen diese Entscheidungen werden die Bundesverwaltungsrichter nun ein Grundsatzurteil fällen. (dpa)