Die Stau-Saison ist in vollem Gange. Kilometerlange Blechlawinen ziehen sich vor allem am Wochenende über die Autobahnen. Wer drin steht, muss bestimmte Verhaltensregeln befolgen. Beobachtet man die Mitstauenden, darf man davon ausgehen, dass sich viele Autofahrer dessen gar nicht bewusst sind.
Wichtigste Regel: Eine Rettungsgasse zu bilden ist Pflicht. Bereits wenn der Verkehr stockt, sollte man am Rand des Fahrstreifens fahren, denn beim Stillstand ist oft nicht mehr genug Platz, um auszuweichen. Bei zwei Fahrstreifen ist die Gasse in der Mitte freizuhalten, bei drei oder mehr Fahrstreifen zwischen dem ganz linken und dem benachbarten. Bei Verstößen droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, erklärt der ADAC.
Obwohl man immer wieder sieht, dass Fahrer und Passagiere aussteigen, wenn der Verkehr steht, ist es grundsätzlich verboten. Weder ein menschliches Bedürfnis noch das Wickeln eines Kindes stellen einen vom Gesetzgeber anerkannten Notfall dar, die Fahrbahn zu betreten. Das Betreten ist nur erlaubt, um einen Unfall abzusichern. Wer sich nicht daran hält, muss zehn Euro Verwarnungsgeld zahlen. Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung allerdings für lange Zeit, wird die Polizei bei kurzem Aussteigen auf eine Anzeige verzichten. Dabei dürfen Rettungskräfte nicht behindert werden.
Ebenso verboten ist das Halten auf der Autobahn und auf dem Standstreifen – Verstöße ziehen ein Verwarnungsgeld von 30 Euro nach sich. Wer parkt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt. Der Seitenstreifen ist auch nicht dazu da, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer ihn dennoch benutzt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Rückwärtsfahren oder gar wenden ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Wann darf man rechts überholen?
Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage strikt verboten, außer, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Hier drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt. Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist. Bei links stehendem Verkehr darf rechts mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h gefahren werden. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, darf die Differenzgeschwindigkeit nur 20 km/h betragen, höchstens also 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt. (sp-x)