Notorisches Falschparken kann zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Das gilt auch, wenn man sich sonst im Straßenverkehr nichts hat zu Schulden kommen lassen, wie das Verwaltungsgericht Berlin nun entschieden hat. Und auch das Abschieben der Verantwortung auf die Ehefrau nutzt in diesem Fall nichts.
In dem verhandelten Fall ging es um ein Auto, das binnen zwei Jahren in Berlin mindestens 83-mal falsch geparkt worden war. Die zuständige Behörde verlange daraufhin vom Halter ein MPU-Gutachten zur Fahrtauglichkeit. Als sich dieser weigerte, wurde die Fahrerlaubnis eingezogen.
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht feststellte. Durch das dauernde Falschparken zeige der Fahrer, dass er nicht willens sei, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffenen Ordnungsvorschriften einzuhalten. Im fehle also die Fahreignung. Auch den Hinweis des Mannes, seine Frau sei für die Parkverstöße verantwortlich, ließ das Gericht nicht gelten. Wer ständige Regelverstöße mit seinem Fahrzeug zulasse, zeige auch dadurch einen charakterlichen Mangel (Az.: 11 K L 432.16). (sp-x)