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Führerscheinentzug nach Drogenkonsum: Clevere Argumentation schützt nicht

28.11.2016 12:04 Uhr
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat den Führerscheinentzug eines Mannes bestätigt, der behauptet hatte, aus Versehen eine mit Amphetamin versetzte Cola seines schwerkranken Bruders getrunken zu haben.

Harte Dorgen aus Versehen genommen? Auch mit einer raffinierten Schutzbehauptung bekommt man den Führerschein nicht zurück.

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Ein Führerscheinentzug ist auch dann rechtmäßig, wenn der am Steuer mit Amphetaminen erwischte Fahrer behauptet, er habe die harte Droge versehentlich zu sich genommen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße befand die Argumentation des Autofahrers als "fernliegend".

Der Mann hatte behauptet, sein Bruder, der an Krebs erkrankt gewesen sei, habe Amphetamin mit Getränken gemischt, um so seine Schmerzen zu lindern. Er habe mit dem Bruder bis zu dessen Tod zusammen gelebt und offenbar ein Getränk des Bruders konsumiert, das mit Amphetamin versetzt gewesen sei.

Das Gericht bewertete die Argumentation des Mannes als Schutzbehauptung. Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins aus dem Urteil zitiert, sei es fernliegend, dass der Autofahrer drei Monate nach dem Tod seines Bruder Cola aus einer Getränkeflasche zu sich genommen habe, die noch zu Lebezeiten des Bruders geöffnet und mit Amphetamin versehen worden sei. Dass damals geöffnete Getränkeflaschen überhaupt noch im Haushalt vorhanden gewesen seien, sei schwer vorstellbar.

Abgesehen davon dürfte der Inhalt nach so lange Zeit kaum noch genießbar gewesen sein. Hinzu kam, dass der Arzt bei der Blutentnahme auch Anhaftungen in der Nase des Autofahrers gefunden habe. Den Führerscheinentzug bestätigte das Gericht als rechtmäßig (Az.: 1 L 405/16.NW). (sp-x)

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