Einem Autofahrer, der der Unfallflucht überführt wird, können die Behörden die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs absprechen. Die Fahrerlaubnis verliert man aber nur, wenn ein "bedeutender Schaden" entstanden ist. Die Grenze hierfür hat das Landgericht Braunschweig nun relativ hoch gesetzt.
Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet, haben Gerichte bisher angenommen, dass ein bedeutender Schaden bei mehr als 1.300 Euro vorliegt – ein Wert aus dem Jahr 2002. Weil seitdem der Verbraucherpreisindex um gut 20 Prozent gestiegen sei, habe das Landgericht Braunschweig den Grenzwert nun auf 1.500 Euro erhöht. Erst ab dieser Höhe – die Beschädigungen am eigenen Auto nicht mitgerechnet – gilt nach Meinung der Richter der Schaden als bedeutend, so dass die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Der in dem verhandelten Fall betroffene Unfallflüchtige hatte parkende Autos beschädigt und 1.400 Euro Schaden verursacht. Er durfte seinen Führerschein behalten. (AZ: 8 Qs 113/16). (sp-x)