Die Sensationsgier mancher Passanten kennt keine Grenzen: Nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) werden Szenen mit Schaulustigen, die verunglückte Personen nach Unfällen fotografieren und filmen, immer häufiger. Mit schärferen Gesetzen sollen Gaffer künftig härter bestraft werden. Strafbar kann die Sensationsgier aber heute schon sein.
Nach Angaben des Justiziars der GdP, Sascha Braun, kommt es darauf an, wie man das Geschehen verfolgt. Erlaubt ist es, aus der Entfernung Rettungsszenen zu beobachten – solange man niemanden behindert. "Wenn ich den Rettungskräften im Weg stehe, Absperrungen übertrete und am Unfallort herumlaufe, auf der Autobahn keine Rettungsgasse bilde oder bei Blaulichtsignal die Fahrbahn nicht frei mache – all das ist Behinderung und damit ordnungswidrig", warnt der Jurist auf dem GdP-Portal "Polizei – Dein Partner".
Paragraf 201a Strafgesetzbuch stellt die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" unter Strafe. Darunter fällt das Gaffer-Video, das die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt. "Wenn ich Detailaufnahmen von Unfallorten mit verunglückten Personen mache, dann ist das eine Straftat", betont der Jurist. Paragraf 201a sieht dafür bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Wer als erster am Unfallort ist und erstmal Aufnahmen macht, statt zu helfen, macht sich zudem wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.
Oft haben Polizei- und Rettungskräfte am Unfallort Wichtigeres zu tun, als die aufdringlichen Schaulustigen zur Verantwortung zu ziehen. Was viele nicht wissen: Auch aufmerksame Passanten, denen aufdringliche Gaffer auffallen, können diese bei der Polizei anzeigen. (sp-x)