-- Anzeige --

Tempoverstoß bei Harndrang: Wenn die Blase aufs Tempo drückt

15.11.2017 10:05 Uhr
Ein krankheitsbedingt starker Harndrang kann die Strafe für eine Geschwindigkeitsübertretung mindern

Wer am Steuer dringend auf die Toilette muss, darf trotzdem nicht rasen. Unter besonderen Umständen kommt er aber zumindest um ein Fahrverbot herum.

-- Anzeige --

Ein krankheitsbedingt starker Harndrang kann die Strafe für eine Geschwindigkeitsübertretung mindern. Unter welchen Bedingungen das der Fall ist, hat der Oberlandesgericht Hamm nun konkretisiert. In dem Fall wurde die Klage eines 61-Jährigen Temposünders mit diagnostizierter Blasenschwäche verhandelt, der sich gegen ein einmonatiges Fahrverbot zur Wehr setzen wollte. Zu der Geschwindigkeitsübertretung war es seinen Angaben zufolge lediglich gekommen, weil er einen schmerzhaften Harndrang verspürt und eine Gelegenheit zum rechts ranfahren gesucht habe.

In erster Instanz hatte das zuständige Amtsgericht die verhängte Geldbuße von 80 Euro sowie das einmonatige Fahrverbot noch bestätigt. Der Betroffene habe keine Tatsachen vorgetragen, die ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen könnten, hieß es in der Begründung. Die Richter am OLG sahen jedoch weiteren Klärungsbedarf, da es in der Rechtsprechung anerkannt sei, dass bei besondere körperliche Disposition des Betroffenen ein sehr starker Drang zur Verrichtung der Notdurft einen Grund darstellen könne, von einem Regelfahrverbot abzusehen.

Einen "Freibrief" für Personen mit Blasenschwäche gibt es jedoch nicht. Grundsätzlich müsse ein Betroffener seine Fahrt entsprechend planen, so das OLG. Das heißt mögliche Staus und Umleitungen müssen berücksichtigt, auf erste Anzeichen von Stuhl- oder Harndrang muss reagiert werden. Aber Vorsicht: Starker Stuhl- oder Harndrang wird vor einem Gericht nicht unbedingt entlastend gewertet. Wenn es am Steuer häufiger so stark pressiert, dass man Verkehrsregeln missachtet, man aber trotzdem fährt, kann das sogar als besonders pflichtwidrig gewertet werden (Az.: 4 RBs 326/17). (sp-x)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Recht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.