Bei Schadensersatzklagen gegen Volkswagen im Zuge des Dieselskandals muss eine Rechtsschutzversicherung einspringen. Darauf hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun im Rahmen eines Berufungsverfahrens hingewiesen. Die Assekuranz hatte Zahlungen zuvor mit dem Argument verweigert, eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags habe keine hinreichenden Erfolgsaussichten.
Das OLG sieht dies anders. Bereits mehrere Landgerichte hätten einen Schadensersatzanspruch von Autokäufern gegen die Volkswagen AG wegen des Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware bejaht, heißt es in der Begründung.
Auch ein weiteres Argument der Versicherung kassierten die Richter. Die Assekuranz hatte ihrem Kunden vorgeschlagen, zunächst mit einer Klage zu warten. Sollte durch die Abgasmanipulation der Wiederverkaufswert des Autos künftig tatsächlich sinken, könne dies zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden. Dem Versicherungsnehmer ist es nach Ansicht des Gerichts allerdings nicht zuzumuten, trotz hinreichender Erfolgsaussichten mit rechtlichen Schritten gegen den Hersteller zu warten. Nach dem bisherigen Verhalten von Volkswagen spreche nichts dafür, dass der Konzern freiwillig den vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruch erfüllen werde und eine streitige Auseinandersetzung vermeidbar wäre (Az.: I-4 U 87/17). (sp-x)