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Kfz-Versicherung: Schadenmeldung muss zügig erfolgen

16.10.2017 09:22 Uhr
Kfz-Versicherung: Schadenmeldung muss zügig erfolgen
Bei Schäden am Auto muss die Versicherung zügig informiert werden.
© Foto: jeffy1139/AdobeStock

Wer den unfallflüchtigen Verursacher eines Parkschadens unbürokratisch selbst ermitteln will, sollte sich nicht allzu viel Zeit damit lassen. Oder gleich die Versicherung einschalten.

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Wer einen Schaden an seinem Auto nicht innerhalb einer Woche der Kfz-Versicherung meldet, bleibt möglicherweise auf den Kosten sitzen. Denn bei der Frist handelt es sich nicht um Schikane, sondern um eine sinnvolle Regelung, wie das Oberlandesgericht Hamm nun klargestellt hat.

Geklagt hatte der Fahrer eines Sportwagens, der im Dezember 2015 Kratzschäden am Lack seines Fahrzeugs festgestellt, dies jedoch erst im Juni 2016 seiner Assekuranz gemeldet hatte. Als Begründung führte er an, er habe gehofft, zwischenzeitlich vom Schädiger selbst Geld zu bekommen. Dieser nämlich hatte einen Zettel mit einer Telefonnummer an der Windschutzscheibe hinterlassen, war aber trotzdem nicht auffindbar. Vor Gericht blitzte er ab. Die kurze Meldefrist sei sinnvoll, damit die Versicherung zügig selbst ermitteln könne, so die Begründung (Az.: 20 U 42/17). (sp-x)

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