Wer Geld von einer Kfz-Versicherung erhält, darf es behalten. Selbst, wenn er keinen Anspruch darauf hat. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
In dem verhandelten Fall war bei einem Parkplatzunfall ein Schaden von 20.000 Euro entstanden. Die Versicherung zahlte ein Viertel der Summe, obwohl ihr bekannt gewesen ist, dass der Geschädigte mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit gefahren war. Der Autofahrer forderte trotzdem die komplette Summe, woraufhin die Versicherung den gezahlten Betrag zurückforderte. Beide Ansinnen hatten keinen Erfolg.
Zwar stehe dem Autofahrer aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit gar kein Schadenersatz zu. Zahle die Versicherung trotzdem, dürfe er jedoch darauf vertrauen, dass er das Geld behalten könne, so die Richter. Das OLG bewertete die Überweisung der Assekuranz nicht als Irrtum, weil ihr die zu hohe Geschwindigkeit des Fahrers bekannt gewesen sei. Von einer Zahlung unter Vorbehalt sei trotzdem keine Rede gewesen (Az.: i-9 U 150/16). (sp-x)