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OLG Stuttgart: Dashcam als Beweismittel zugelassen

18.07.2017 10:26 Uhr
Darf eine Dashcam als Beweismittel bei einem Verkehrsunfall als Beweismittel zugelassen werden? Ja, sagt das OLG Stuttgart.

Ein Verkehrsunfall wurde mit einer Autokamera aufgezeichnet. Vor dem Landesgericht wurden die Aufnahmen als Beweismittel nicht zugelassen. Anders das Oberlandesgericht: Es erlaubte die Verwertung in dem Schadensersatzprozess.

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Dürfen Aufnahmen von Autokameras vor Gericht als Beweismittel bei Schadenersatzklagen herangezogen werden? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat das in einem konkreten Einzelfall bejaht, wie die Behörde am Dienstag bestätigte. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. In dem Fall ging es um einen Verkehrsunfall. Die Unfallgegner einigten sich auf einen Vergleich. Das Landgericht Rottweil hatte die Aufnahmen zuvor nicht als Beweismittel zugelassen, da sie demnach gegen das Selbstbestimmungsrecht anderer Verkehrsteilnehmer verstießen.

Das Oberlandesgericht hingegen zog die Aufnahmen als Beweismittel heran, betonte aber, dass es den sogenannten Dashcam-Mitschnitt des Klägers aufgrund einer Interessenabwägung "im konkreten Einzelfall tendenziell für verwertbar" hält. Nach dem Vergleich zahlt die Unfallverursacherin zwei Drittel der Schadenssumme, der Kläger ein Drittel.

Das OLG wies in der Verhandlung beide Seiten darauf hin, dass bei einer etwaigen Revision vor dem Bundesgerichtshof dieser das Ganze anders sehen könnte. Eine veröffentlichte Entscheidung eines höheren Gerichts zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess gebe es bisher nicht, hieß es. (dpa)

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