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Rückendeckung für neue Konzepte

02.10.2017 06:00 Uhr
Rückendeckung für neue Konzepte

Von erweiterten Tarifen für E-Fahrzeuge bis hin zu Lösungen fürs Carsharing: Für alternative Antriebe und neue Formen der Mobilität entstehen neue Versicherungskonzepte bei Kfz-Assekuranzen.

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_ Das Interesse von Unternehmen an Mobilitätsformen jenseits der klassischen Firmenwagen bringt die Kfz-Versicherer in Bewegung und lässt sie über neue Versicherungslösungen grübeln. Allerdings scheinen die Überlegungen und Aktivitäten weit davon entfernt, die Bestandteile in einen übergreifenden Vertragsrahmen zum Beispiel mit Autos, E-Bikes, Carsharing und anderen Angeboten packen zu können.

Der Spartenverantwortliche eines Flottenversicherers ist der Meinung, dass sich darüber wohl alle Gedanken machten. Er will dazu namentlich lieber nicht genannt werden, führt aber weiter aus: "Der Teufel steckt im Detail. Wenn jemand zum Beispiel rund 50 Fahrzeuge, zehn E-Bikes mit Pedalunterstützung bis Geschwindigkeiten von 25 Kilometer pro Stunde plus fünf Speed Pedelecs, die 40 Kilometer pro Stunde und schneller fahren, sowie die Nutzung von Carsharing in einer Police abdecken will, dann ist das eine gute Idee. Nur wie ist das umsetzbar? Und ist das Modell dann wirklich günstiger, als die individuellen Risiken abzubilden?"

Auch wenn die Überlegungen über Ansätze zum Schutz von ganzheitlichen Mobilitätskonzepten und deren Chancen am Anfang stehen mögen, neue oder zusätzliche Leistungen in einzelnen Mobilitätsbereichen sind im Kommen.

Lösungen für Carsharing

Dazu gehört das Carsharing. Es sind hier einzelne Kfz-Versicherer, die ihre Bausteine erweitern. Offen kommuniziert es in einer Autoflotte-Umfrage unter den großen Marktplayern mit Flottengeschäft die R+V. Der dortige Underwriter Kfz Carsten Panzer erläutert, dass der in diesem Jahr neu aufgelegte Tarif für Flottenkunden Leistungsverbesserungen für Carsharing-Nutzer beinhaltet: "Unter anderem wird die Kasko-Selbstbeteiligung bis zu einem Betrag in Höhe von 500 Euro entschädigt, sofern dem Nutzer des Carsharing-Fahrzeugs diese vom Anbieter nach einem Unfall in Rechnung gestellt wird. Die Regulierung erfolgt aus dem Kfz-Haftpflichtvertrag des 'eigenen' Fahrzeugs des Carsharing-Nutzers."

Integration von E-Fahrzeugen

Im Gegensatz dazu sind bei vielen Flottenversicherern inzwischen die E-Fahrzeuge und ihre spezifischen Risiken versicherbar und mögliche Bestandteile der Verträge. In diesem Sinn hat nun die Allianz bezogen auf E-Autos die Versicherungsbedingungen angepasst, um den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden. "In der Kaskoversicherung ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Akkumulators durch alle Ereignisse (AllRisk) versichert", sagt Allianz-Referent Thomas Reinfelder. Im Schutzbrief sei ferner der Begriff der"Panne" um die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkumulators erweitert worden.

Start-ups als Treiber

Die Alte Leipziger betont, dass das Thema der E-Mobilität besonders gefördert werde. "Wir begleiten in diesem Zusammenhang auch neue Startups, die in den nächsten Monaten innovative Technologien auf den Markt bringen werden", erläutert Achim Welter, Direktionsbevollmächtigter Kraftfahrt-Flottengeschäft. Weitere Informationen zu den Start-ups und den Vorhaben will das Unternehmen nicht nennen. Daneben hält die Alte Leipziger im Rahmen der Kfz-Standardprodukte unter anderem den Baustein "Elektro Plus" zur Absicherung des Akkus für das private und das gewerbliche Geschäft optional vor. Hierüber sei der Antriebs-Akkumulator eines Elektrobeziehungsweise Hybridfahrzeugs gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch die Ereignisse versichert, denen der Akkumulator ausgesetzt ist, auch durch Über- oder Tiefenentladung sowie Bedienungsfehler als Ursachen.

Außerdem könnten die E-Bikes inklusive der leistungsfähigeren S-Pedelecs mit Pedalunterstützung eingedeckt werden. Das benötigte Versicherungskennzeichen für die nicht zulassungspflichtigen, aber mit Betriebserlaubnis versehenen Zweiräder könnten mit einer Kfz-Haftpflicht und einer optionalen Teilkaskoversicherung über die Alte Leipziger bezogen und versichert werden.

Bestandteil der Verträge

Bei der Axa sind alternative Antriebe ebenfalls ein integraler Bestandteil. "Sofern E-Autos in einer gewerblichen Flotte enthalten sind, gilt im Rahmen des Flottenproduktes der gleiche Versicherungsschutz wie für Non-E-Autos. Akkus für Elektrofahrzeuge sind mitversichert", sagt Bianca Knuth, Expertin für Flottenversicherung im Produktmanagement der Axa.

Die Ergo leistet für E-Autos über den Baustein "Elektro Plus" erweiterten Versicherungsschutz. Dieser decke beispielsweise Überspannungsschäden, Abschleppen bei leerem Akku oder Bedienfehler des Akkus ab, so Sebastian Kittner, Abteilungsleiter Kraftfahrt Flottengeschäft Produktmanagement der Ergo.

Gleichermaßen äußert sich die Gothaer. Die Kölner behandeln die Akkus von Elektro- und Hybridfahrzeugen laut Chief Underwriter Kraftfahrt Thomas Winkler als Fahrzeugteile und Ladekabel sowie Ladegeräte als Fahrzeugzubehörteile, die in der Kasko mitversichert sind.

HDI sichert die Fuhrparks mit der Allrisk-Klausel den Akku des Elektro- oder Hybridfahrzeugs ab. Damit trage man dem sich wandelnden Versicherungsbedarf Rechnung, konstatiert Matthias Küchemann, Leiter Motor Underwriting der HDI.

Neue Tarife für Stromer

Einen neuen Tarif hat die Provinzial Rheinland. Damit werde für die eigenen und geleasten Akkus von "Plug-in-Fahrzeugen" eine Allgefahrendeckung in die AKB aufgenommen, berichtet Michael Gödecke, Abteilungsleiter Kraft-Betrieb Firmen- und Flottengeschäft der Provinzial Rheinland.

Des Weiteren hat R+V gerade mit einem neuen Tarif den Versicherungsschutz für Elektro- und Hybridfahrzeuge verbessert. Bisher seien die Akkus im Fahrzeug bei einem versicherten Schaden zum Neupreis entschädigt worden, bei Pkw innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb des Neuwagens. "Nun sind beispielsweise ab sofort im Schutzbrief das Abschleppen des Elektroautos bis zur nächsten Stromtankstelle mitversichert, wenn das Fahrzeug wegen eines leeren Akkus liegen bleibt", so Carsten Panzer. Zu den neuen Leistungen in der Kasko zähle auch die beitragsfreie Versicherung von mobilen Ladegeräten bis 1.000 Euro und Ladekabeln, wenn diese zum Beispiel gestohlen wurden.

Ansonsten hat die Signal Iduna ihr Portfolio überarbeitet und jetzt nach Angaben von Rüdiger Vankann, Handlungsbevollmächtigter sowie Underwriter Kraftfahrt Flotten und Großkunden bei der Signal Iduna, speziell für reine E-Flotten eine Reihe neuer Bausteine entwickelt, die individuell den Bedürfnissen des jeweiligen Kunden angepasst werden. Zu den Inhalten will er auf Nachfrage keine Angaben machen.

Leistungen als fester Bestandteil

Die VHV gewährt wiederum Schutz für E-Bikes, Segways oder Microcars in der Versicherung für Motorräder."E-Autos können im SFR-Tarif Flotte-Garant 1+ und auch im Individualgeschäft Flotte-Garant 35+ versichert werden", so Jörg Sültemeier, Kraftfahrt Gewerbe Pricing und Strategie der VHV.

Die Württembergische spricht davon, für Fahrzeuge mit E-Antrieb den Versicherungsschutz speziell in der Kasko angepasst zu haben, um den technischen Besonderheiten der Fahrzeuge Rechnung zu tragen. Das bedeutet gemäß Frank Zipperlen, Abteilungsleiter Kraftfahrt-Betrieb, und Jörg Rissel, Produktspezialist Flottenversicherung: Bei allen Kraftfahrt-Produkten sei der Akku laut Bedingungen mitversichert. Das wurde bei Pkw in den AKB konkretisiert und auf Schäden durch Über- und Unterspannungen insbesondere beim Aufladen des Akku sowie durch Bedienfehler erweitert.

Ansonsten gibt die Zurich an, bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit zu haben, den Akku in den Versicherungsschutz einzuschließen. Wenn dieser sich nicht im Eigentum des Versicherungsnehmers befinde, könne er gegen einen Beitragsnachlass herausgenommen werden, beispielsweise bei Leasing des Akkus. Und wenn der Leasinggeber den Akku nicht gegen Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust absichere, werde hierzu eine Versicherungslösung angeboten, beschreibt Timon Schneider, Produktmanagement Motor der Zurich.

Künftige Perspektiven

Welche Entwicklung wird die Beitragsermittlung für Flotten rund um die Integration oder Abbildung neuer und ergänzender Mobilitätslösungen nehmen? Auf diese Frage antworten die meisten entweder nicht oder verweisen darauf, prinzipiell an der aktuellen Zeichnungsstrategie auf Basis des individuellen Bedarfs und der Risiken festzuhalten. Greifbare Prognosen wagt keiner der Befragten. Zumindest noch nicht.

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