Wenn als Verursacher eines Verkehrsunfalls beiden Parteien eine Mitschuld attestiert wird, könnte dem Unfallbeteiligten mit Ortskenntnis eine überwiegende Verantwortlichkeit für den Unfall angelastet werden. Dies zeigt nun ein vom Amtsgericht Ansbach gefälltes Urteil (Az. 3 C 775/16).
Nach einem Bericht der Deutschen Anwaltshotline überholte im verhandelten Fall ein Pkw-Fahrer einen Lkw. Allerdings kam es an einer Fahrbahnverengung zu einer Streifkollision der Fahrzeuge. Der Pkw-Fahrer ging vor Gericht, um vom Lkw-Fahrer seinen Unfallschaden in Höhe von rund 4.000 Euro einzuklagen. Ein vom Gericht angefordertes Sachverständigengutachten stellte jedoch fest, dass beide Parteien den Unfall hätten verhindern können. Während der Lkw-Fahrer möglichst rechts hätte fahren müssen, hätte der Pkw-Fahrer bremsen und nach links ausweichen können. Deshalb sprach das Gericht beiden Fahrern eine Mitschuld zu. Da der Pkw-Fahrer als Ortskundiger jedoch von der Fahrbahnverengung wusste, sah das Gericht beim ihm eine überwiegende Schuld von 60 Prozent. (sp-x)