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Recht: Bis zu eine Stunde Pendeln rechtfertigt keinen Zweitwohnsitz

25.04.2016 07:29 Uhr
Keine waghalsige Prognose: Staus prägen wohl künftig noch mehr das Autobahn- und Straßenbild.
Wer in einem Ballungsraum wohnt, muss längere Wege zur Arbeit in Kauf nehmen
© Foto: ADAC

Wer im Flächenland Niedersachsen eine Stunde mit dem Auto bis zur Arbeit braucht, könnte darüber nachdenken, eine Zweitwohnung in Arbeitsplatznähe steuerlich geltend zu machen. Das funktioniert jedoch nicht in der Großstadt.

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Wer in einem Ballungsraum wohnt, muss längere Wege zur Arbeit in Kauf nehmen. Berufstätigen können in Großstädten Fahrtzeiten von bis zu einer Stunde zugemutet werden, darauf weist die Arag-Rechtschutzversicherung hin und führt ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg an (Az.: 2 K 113/14). Danach ist diese Fahrzeit zu wenig, um einen steuerbegünstigten Zweitwohnsitz anzuführen. Mehrkosten für eine Zweitwohnung können in diesem Fall nicht steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. (sp-x)
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