Recht: Bis zu eine Stunde Pendeln rechtfertigt keinen Zweitwohnsitz
![Recht: Bis zu eine Stunde Pendeln rechtfertigt keinen Zweitwohnsitz Keine waghalsige Prognose: Staus prägen wohl künftig noch mehr das Autobahn- und Straßenbild.](https://cdn.autoflotte.de/thumb_750x422/media/5172/adac_stau_1180.jpg)
Wer im Flächenland Niedersachsen eine Stunde mit dem Auto bis zur Arbeit braucht, könnte darüber nachdenken, eine Zweitwohnung in Arbeitsplatznähe steuerlich geltend zu machen. Das funktioniert jedoch nicht in der Großstadt.