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Pflichten von Unfallzeugen: Zum Erscheinen gezwungen

18.02.2019 10:23 Uhr
Wer als Zeuge eines Autounfalls vor Gericht geladen wird, muss erscheinen.
© Foto: ipopba/Fotolia

Wer einen Autounfall beobachtet hat, kann als Zeuge vor Gericht geladen werden. Zu diesem Termin muss er erscheinen – auch, wenn es ihm eigentlich nicht passt. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen.

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Muss die Schuldfrage bei einem Autounfall vor Gericht geklärt werden, ist es oft entscheidend, was Augenzeugen zu berichten haben. Hat man den Crash beobachtet und wird zum Verhandlungstermin vorgeladen, ist man verpflichtet zu erscheinen.

Bei einem Termin während der Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber den Zeugen freistellen, so die Experten der Rechtschutzversicherung D.A.S. Die staatsbürgerliche Pflicht, als Zeuge auszusagen, geht demnach der privatrechtlichen Pflicht aus dem Arbeitsvertrag vor.

Hinderungsgründe, die das Gericht im Normalfall anerkennt, sind ernsthafte Erkrankung oder eine bereits vor Erhalt der Ladung gebuchte, private Auslandsreise. Damit man von der Erscheinungspflicht entbunden wird, muss man rechtzeitig vor dem Termin einen Antrag stellen und den Verhinderungsgrund nachweisen. Wer einfach so nicht erscheint, dem kann das Gericht die entstandenen Verfahrenskosten sowie ein zusätzliches Ordnungsgeld auferlegen. Zahlt der Zeuge nicht, kann das Gericht Ordnungshaft erlassen und beim nächsten Termine eine Vorführung durch die Polizei anordnen. (SP-X)

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