Fährt ein Autofahrer mit erhöhter Geschwindigkeit an einer Polizeistreife vorbei, genügt es nicht, dass die Beamten sein Tempo nur schätzen. Selbst, wenn der Raser zugibt, dass er zu schnell war. Auf diese Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.
Um dem Autofahrer ohne konkrete Messung einen Geschwindigkeitsverstoß vorwerfen zu können, müsse zumindest ein besonderes Fahrverhalten oder dessen Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer festgestellt werden. Daraus lasse sich dann gegebenenfalls schließen, dass der Fahrer zu schnell gewesen sei, hieß es im Urteil.
Daran änderte auch nichts, dass der Autofahrer in dem vorliegenden Fall den Polizisten gegenüber zugegeben hatte, dass er zu schnell gewesen war. Die Aussage hatte er anschließend widerrufen. Die Rechtsanwälte empfehlen in diesem Zusammenhang, zum eigenen Verhalten vor Ort gar nichts zu sagen (AZ: 729 OWi 379/17, 729 OWi - 261 Js 2511/17 – 379/17).