Ein Eigentümer eines ordnungsgemäß geparkten und gesicherten Anhängers muss trotzdem damit rechnen, Abschleppkosten bezahlen zu müssen, falls der Anhänger durch das Entfernen der Sicherungskeile durch Dritte quer zu Fahrbahn steht und abgeschleppt werden muss. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (14 K 1736/20 vom 22.06.2021) hervor, aus dem das Portal ra-online zitiert.
Danach entschied das VG, dass es rechtmäßig ist, dass der Eigentümer des Anhängers die Verwaltungsgebühr für den Abschleppvorgang in Höhe von 112 Euro bezahlen muss. Sowohl der Abschleppvorgang als auch der Gebührenbescheid seien rechtmäßig, so die Richter. Denn unabhängig davon, ob Dritte die Sicherungskeile entfernt haben, sei der Eigentümer und Halter des Anhängers Zustandsstörer und damit richtiger Kostenschuldner. (SP-X)