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Schadenabwicklung nach Verkehrsunfall: Kein Rütteln an der Kostenpauschale

16.08.2021 14:20 Uhr
Blechschaden, Auffahrunfall, Schadenprozess; Schadenmanagement; Unfall; Crash
Die Kostenpauschale soll Streit über Kleinst-Beträge verhindern.
© Foto: Jochen Tack / imageBROKER / picture alliance

Kfz-Versicherungen versuchen zu sparen, wo es nur geht. Bei der Kostenpauschale für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ging es nun jedoch nicht.

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Die Kostenpauschale soll bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls eigentlich Streit vermeiden. Vor dem Oberlandesgericht Celle führte sie allerdings zu einem. Das Urteil fiel im Sinne des Geschädigten.

Vor dem OLG ging es in zweiter Instanz unter anderem um die Frage, ob eine Pauschale von 25 Euro angesichts durch E-Mail und anderer elektronischer Möglichkeiten gesunkener Kommunikationskosten noch angemessen sei. Die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers bestritt dies und verweigerte die volle Zahlung.

Ohne Erfolg. Das Gericht sah keine Veranlassung, die in seinem Bezirk übliche Kostenpauschale zu ändern. Die Kommunikationskosten machten zum einen nur einen Teil der Pauschale aus, die unter andere auch Aufwendungen für Fahrten zu Werkstatt und Anwalt abdeckt. In diesem Zusammenhang weist das Urteil auf die stark gestiegenen Preise für Kraftstoff hin. Zum anderen seien auch die Stromkosten, an denen die digitale Kommunikation teilhat, gravierend gestiegen. (14 U 152/20) (SP-X)

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