Im städtischen Berufsverkehr passiert es gerne mal: Bei Grün drängeln sich alle Autos in die Kreuzung, dort werden sie aber – beispielsweise von einem Linksabbieger, der den Gegenverkehr durchlassen muss – aufgehalten. Die Folge: Hat der Querverkehr Grün, blockieren die Fahrzeuge die Kreuzung. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann die Verkehrssünder auch ein Bußgeld oder eine Haftung für Unfallschäden kosten.
Denn grünes Licht an der Ampel heißt für den Autofahrer nicht automatisch freie Fahrt, warnt der ADAC. Laut StVO darf ein Autofahrer trotz Vorfahrt oder grüner Ampel in die Kreuzung oder Einmündung nicht sofort einfahren, wenn er dort erkennbar wegen des stockenden Verkehrs warten muss. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro und eine mögliche Mithaftung bei einem Unfall. Aber: Ist bei größeren Kreuzungen nicht absehbar, dass der Verkehr plötzlich stockt, ist ein "Hängenbleiben" in der Kreuzung unerwartet und somit straffrei. (sp-x)