Die Grünen im Bundestag fordern eine deutliche Erhöhung der Bußgelder für Falschparker. Verglichen mit mehreren EU-Ländern lägen die deutschen Strafen für das Zuparken von Behindertenparkplätzen, Geh- und Radwegen sowie das Parken in zweiter Reihe 75 Prozent unter dem Durchschnitt, heißt es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion an die Bundesregierung. Die Behinderungen führten auch zu Verspätungen im öffentlichen Nahverkehr.
"Offenbar entfaltet das vergleichsweise niedrige Bußgeld von 20 Euro für Falschparken gepaart mit einer niedrigen Kontrolldichte immer weniger einen verhaltenswirksamen Effekt oder gar eine abschreckende Wirkung", monieren die Grünen. Die Bundesregierung sieht in den Bußgeldern anderer Länder allerdings "kein entscheidendes Leitbild". In ihrer Antwort, über die zunächst die "Rheinische Post" (Dienstag) berichtete, verweist sie darauf, dass die Überwachung der Verkehrsregeln und Ahndung von Verstößen Sache der Länder sei.
Zuletzt waren zum 1. Mai 2014 etliche Bußgelder angehoben worden. Das hatte mit der Reform des Flensburger Punktekatalogs zu tun. Dort werden neuerdings nur noch Verstöße ab 60 Euro Bußgeld eingetragen. Verkehrssünder müssen seither tiefer in die Tasche greifen, wenn sie zum Beispiel mit dem Rad über eine rote Ampel fahren oder gegen die Winterreifenpflicht verstoßen. Erhöht wurden vor allem Bußgelder für Verstöße, die direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.
Die "Knöllchen" für falsches Halten oder Parken bewegen sich aktuell zwischen zehn und 35 Euro. Teurer wird es nur, wenn ein Rettungswagen im Einsatz behindert wird. Ein Halt in zweiter Reihe kostet 15 bis 20 Euro, das Parken auf Geh- und Radwegen zwischen 20 und 35 Euro. Wer unberechtigt auf einem Behinderten-Parkplatz steht, zahlt 35 Euro.
Derzeit prüft ein Bund-Länder-Arbeitskreis, ob weitere Anpassungen des Bußgeldkatalogs sinnvoll sind. In der Regierungsantwort heißt es dazu: "Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit kann nicht prognostiziert werden, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist." (dpa)