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Falschtanken: Keine Fürsorgepflicht in Form eines Adapters für Diesel

03.04.2017 06:00 Uhr

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_ Betankt ein Beamter ein Dienstfahrzeug falsch, kann dem Dienstherrn kein Mitverschulden angelastet werden, weil dieser keinen Tankadapter eingebaut hatte. Dazu ist er aufgrund der Fürsorgepflicht nicht verpflichtet. Im verhandelten Fall hatte ein Polizist Super- statt Diesel-Kraftstoff getankt, sein Kollege als Beifahrer bezahlt und der Motor war nach dem Weiterfahren beschädigt. Das Land nahm Fahrer und Beifahrer jeweils wegen des Gesamtschadens in Höhe von rund 4.500 Euro in Anspruch, der Fahrer klagte. In zweiter Instanz befand das Gericht: Der Kläger habe grob fahrlässig gehandelt, weil ihm bewusst war, mit einem Dieselfahrzeug unterwegs zu sein. Er habe Verhaltenspflichten missachtet. Ein Mitverschulden könne dem Dienstherrn nicht angelastet werden.

BVerwG Leipzig, Urteil vom 2.2.2017, Az. 2 C 22.16, PM Nr. 4/2017

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