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TÜV-Verband: Cannabis beeinträchtigt Koordination und Urteilsvermögen

17.08.2022 09:44 Uhr | Lesezeit: 4 min
Cannabiskonsum und Autofahren müssen strikt getrennt werden, fordert der TÜV-Verband.
© Foto: nattrass / Getty Images / iStock

In einem Positionspapier warnt der Verband vor den Folgen eines Konsums von Cannabis und fordert eine strikte Trennung von Cannabiskonsum und Autofahren. Denn damit sinke die Fahreignung drastisch.

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Beeinträchtigtes Urteilvermögen, schlechtere motorische Koordination und längere Reaktionszeit: Der TÜV-Verband warnt angesichts der geplanten Legalisierung von Cannabis seitens der Regierung vor den Folgen für die Verkehrssicherheit. Autofahren und Cannabiskonsum müssen streng getrennt werden, fordert der Verband in seinem Positionspapier anlässlich des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar.

Die Ampelkoalition strebt die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken an. Geplant ist eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene. Teilnehmer an Straßenverkehr, denen ein THC-Gehalt von mindestens einem Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) im Blutserum nachgewiesen wird, bekommen bereits beim erstmaligen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Verkehrsbehörden können dann zusätzlich eine ärztliche Begutachtung oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

Die momentan diskutierte Anhebung des THC-Grenzwertes von 1,0 Nanogramm ng/ml "würde eindeutig das falsche Signal senden", erklärte Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Der TÜV-Verband stützt sich bei seiner Forderung auf seine bundesweite Auswertung von rund 800 Fahreignungsgutachten, die aufgrund von Cannabiskonsum erfolgten. Demzufolge beeinträchtigt ein Cannabiskonsum die Fahreignung.

"Kraftfahrer, die eine Fahreignungsuntersuchung absolvieren müssen, weisen eine erhebliche Drogenproblematik auf, unabhängig von der Höhe der THC-Konzentration", so Waschke. "Es handelt sich in der Regel also nicht um gelegentliche Cannabiskonsumenten, die Konsum und Fahren zuverlässig trennen." Durch eine Erhöhung des analytischen Grenzwertes besteht die Gefahr, dass sich Kraftfahrer mit weniger als 3,0 ng/ml THC im Blutserum, jedoch mit Risikomerkmalen, keiner Fahreignungsüberprüfung mehr unterziehen müssen.

Unterschätztes Gefahrenpotenzial

Einer repräsentativen Studie des TÜV-Verbands zufolge unterschätzen Bundesbürger die negativen Einflüsse auf das Fahren unter Cannabiseinfluss. Während 79 Prozent Alkohol beim Autofahren als "sehr gefährlich" einstufen, ist das bei Cannabis nur bei 61 Prozent der Fall. Nicht einmal jeder zweite Befragte (47 Prozent) gibt an, sich über die Regelungen zu Cannabis im Straßenverkehr gut informiert zu fühlen. "Es besteht in der Bevölkerung dringender Aufklärungsbedarf über die Folgen des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr", betonte der Referent für Verkehrssicherheit.

Da die Beeinträchtigungen im Straßenverkehr durch Cannabis im Gegensatz zum Alkoholkonsum nur wenig erforscht sind, besteht ein großer Bedarf an weiteren wissenschaftlichen Studien zu Cannabis, sagte Waschke. Zudem werden Unfälle unter dem Einfluss von Cannabis momentan unter der Sammelkategorie "andere berauschende Mittel" eingestuft. Hier müsse die Rolle, die Cannabis bei Unfällen spielt, besser statistisch erfasst werden, so der TÜV-Verband.

 

 

  

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