Kein Alkohol am Steuer: Das befürworten 80 Prozent der Bundebürger anhand einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Ipsos für die aktuelle TÜV Mobility Studie. Demnach sind mehr Frauen (85 Prozent) für ein absolutes Alkoholverbot als Männer (76 Prozent).
"Ob mit dem Auto, Motorrad oder einem anderen Fahrzeug: Fahren unter Alkoholeinfluss erhöht das Unfallrisiko und trägt besonders zu Unfällen mit schweren Folgen und Todesfällen bei", erklärte Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, zum Tag der Verkehrssicherheit am 18. Juni 2022. Mit steigendem Alkoholpegel weisen Fahrer meist beträchtliche Ausfallerscheinungen auf. "Sie können dann selbst routinemäßige Fahrmanöver nicht mehr korrekt durchführen und sind nicht mehr in der Lage, schnell und entschlossen zu handeln, um Unfälle zu vermeiden", so Waschke.
Für den TÜV-Verband sind die rechtlichen Folgen von Fahrten unter Alkoholeinfluss immer noch verhältnismäßig milde. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut begehen Fahrer grundsätzlich eine Straftat. Diese wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate geahndet. Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel aber erst bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr unabhängig von der Blutalkoholkonzentration oder ab 1,6 Promille angeordnet. "Es ist fraglich, ob Alkohol-Fahrer, die mit mehr als 1,1 Promille aufgegriffen werden, zuverlässig zwischen Alkoholkonsum und Fahrtätigkeit trennen können", sagt der TÜV-Experte. "Die Rückfallgefahr für eine erneute Fahrt unter Alkoholeinfluss ist bei diesen Fahrern besonders hoch."
90 Prozent werden nach MPU nicht mehr rückfällig
Eine MPU sei laut Mitteilung ein bewährtes Instrument, um die Fahreignung und Verhaltensänderung von Alkohol-Fahrer zu überprüfen. Dabei gehe es nicht darum die Personen zu bestrafen, sondern darum eine Gefährdung für sich und andere in Zukunft zu vermeiden. Über 90 Prozent aller Personen, die nach einer positiven MPU ihre Fahrerlaubnis wiedererhalten, würden nicht mehr rückfällig. Der TÜV-Verband fordere bereits seit Jahren eine Absenkung der Promille-Grenze für die grundsätzliche Anordnung einer MPU von 1,6 Promille auf 1,1 Promille.
Laut Umfrage ist sich die große Mehrheit des Gefahrenpotenzials von Alkohol am Steuer bewusst: Knapp vier von fünf Befragten bewerten Alkohol als "sehr gefährlich" (79 Prozent) und weitere 16 Prozent stufen Alkohol als "eher gefährlich" ein. Das gilt nicht nur für Autos oder Motorräder, sondern auch für andere Fahrzeuge. E-Scooter oder E-Bikes werden immer beliebter und sind besonders als Leihfahrzeuge vielerorts fester Bestandteil des Straßenverkehrs. Aus Sicht des TÜV-Verbands ist es daher richtig, dass für sogenannte motorisierte Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter die gleichen Promillegrenzen gelten, wie für Autofahrer. "Mikromobilität ist kein Freifahrtschein für Alkoholfahrten", sagte Waschke. "Auch Radfahrer, E-Bike-Fahrer oder E-Scooter-Fahrer sollten sich an die Grundsatzregel halten: "Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht"‘."
Im Auftrag des TÜV-Verbandes wurden 1.000 Personen in Deutschland im Alter von 16 bis 75 Jahren im Februar 2022 befragt.