_ Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB - einer Schmerzensgeldbemessung nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden - sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Dazu zählen auch die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten. Die sich daraus ergebenden Umstände können zumindest nicht ausgeschlossen werden.
AG Heidelberg, Entscheidung vom 27.4.2017, Az. 28 C 379/16, r+s 2017, 343
- Ausgabe 10/2017 Seite 79 (136.2 KB, PDF)