Im Abgas-Skandal hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am Donnerstag die Klage einer VW-Fahrerin abgewiesen (Az. 1 U 302/17). Es war die erste derartige zivilrechtliche Klage vor diesem Gericht, zahlreiche weitere sind inzwischen anhängig. "Die Welle rollt", sagte OLG-Sprecher Christoph Syrbe. Bundesweit sind im Zusammenhang mit manipulierten Dieselmotoren tausende Klagen erhoben worden. Die Klägerin wollte in dem Koblenzer Berufungsverfahren Verkaufspreis, Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge für einen VW Tiguan in Höhe von insgesamt fast 40.000 Euro erstattet bekommen, weil ihr Dieselmotor von den Abgasmanipulationen des Konzerns betroffen ist.
Zuvor hatte schon das Landgericht Koblenz die Klage abgewiesen: Das rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Autohaus in Heiligenroth im Westerwald hafte nicht für eine etwaige Täuschung durch Volkswagen.
Das OLG schloss sich dem im Einklang mit ähnlichen Urteilen anderer Oberlandesgerichte an: Die Klägerin habe ihren Tiguan schon 2014 gekauft, die Abgasmanipulationen seien aber erst 2015 bekanntgeworden. Somit könne dem zuvor unwissenden Autohaus auch unter Berufung auf ein Vertrauensverhältnis mit Kunden keine arglistige Täuschung vorgeworfen werden. Das Autohaus habe auch ein Software-Update für den Motor angeboten, das die Klägerin aber als unzureichend bezeichnet habe. Das Koblenzer OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig – eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wäre möglich.
VW-Anwälte unter den Beobachtern
An der mündlichen OLG-Verhandlung am 7. September hatten laut Gerichtssprecher Syrbe neben den Rechtsanwälten von Klägerin und beklagtem Autohaus noch weitere Juristen teilgenommen: "VW hat das durch Anwälte beobachten lassen."
Die Klägerin hatte dem Autohaus nur Täuschung vorgeworfen – eine Gewährleistung verlangte sie nicht. Syrbe: "Die interessantere Musik spielt beim Mängelrecht. Da könnten die Erfolgsaussichten nach derzeitiger Einschätzung höher sein." Landgerichte hätten hier auch schon zugunsten von Klägern entschieden. Damit müssten sich nun die Oberlandesgerichte befassen. Allerdings sind Gewährleistungsrechtsverfahren mit Beweisaufnahme samt Sachverständigen in der Regel weitaus komplexer und teurer als Prozesse um angebliche arglistige Täuschung im Abgasskandal. (dpa)