_ Die vom Verbraucher zu tragenden Kosten der Überführung eines Fahrzeugs vom Hersteller zum Händler müssen in dem in einer Werbung eines Gewerbetreibenden angegebenen Verkaufspreis dieses Fahrzeugs enthalten sein.
Dies setzt voraus, dass diese Werbung unter Berücksichtigung ihrer sämtlichen Merkmale aus der Sicht des Verbrauchers als ein für dieses Fahrzeug geltendes Angebot aufzufassen ist.
EuGH, Entscheidung vom 7.7.2016, Az. C-476/14, NZV 2016, 467
- Ausgabe 12/2016 Seite 86 (204.1 KB, PDF)