_ Wenn der Kfz-Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit nimmt, die Vermutung zu widerlegen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs vorliegt, indem er in Streit befindliche Reparaturteile entsorgt, dann ist von einer fahrlässigen Beweisvereitelung auszugehen. Diese geht im Rechtsstreit zu Lasten des Käufers.
LG Bielefeld, Entscheidung vom 13.4.2016, Az. 22 S 239/15, DAR 2016, 527
- Ausgabe 12/2016 Seite 86 (204.1 KB, PDF)