_ Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw, dessen Kosten der Arbeitgeber in vollem Umfang trägt, auch zur Nutzung für private Fahrten und zur Erzielung anderer Einkünfte und versteuert der Arbeitnehmer den daraus erlangten geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung, kann dieser für die Nutzung des Dienstwagens bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit keine Betriebsausgaben abziehen.
BFH, Entscheidung vom 16.7.2015, Az. III R 33/14, NZV 2016, 470
- Ausgabe 12/2016 Seite 86 (204.1 KB, PDF)