_ Die der Haftpflichtversicherung zuzubilligende Frist zur Überprüfung hinsichtlich einer Regulierungsaufforderung hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Im Regelfall sind der Versicherung nach Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens des Geschädigten zwischen drei und vier Wochen zuzugestehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Haftpflichtversicherung die Möglichkeit hatte, in die Unfall- beziehungsweise Ermittlungsakte der Polizei Einsicht zu nehmen.
Entscheidung vom 16.10.2015, Az. 2 O 104/15, zfs 2016, 198
- Ausgabe 06/2016 Seite 70 (244.1 KB, PDF)