Autofahrer sind verpflichtet, Einsatzfahrzeuge durchzulassen, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. Wenn Fahrzeuge auf den Grünstreifen oder Bürgersteig ausweichen, führt das mitunter zu chaotischen Zuständen, die sich erst auflösen, wenn das Einsatzfahrzeug durchgefahren ist. Danach einfach ohne zu Schauen zurück in die Spur zu fahren, kann teuer werden, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts Mitte in Berlin nahe legt.
Hier war es nach der Durchfahrt der Feuerwehr bei der Rückkehr eines Autofahrers in die Spur zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug gekommen. Der ausgewichene Autofahrer wollte seinen Schaden ersetzt haben. Die Einzelheiten waren jedoch streitig. Das Gericht entschied, dass beide den Schaden zu gleichen Teilen tragen müssen. Und dies nicht nur, weil der Unfallhergang nicht exakt festgestellt werden könne, zitiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins aus dem Urteil.
Beide Fahrer treffe eine Schuld: Nach Durchfahrt der Feuerwehr sei damit zu rechnen, dass Fahrzeuge wieder in ihre Spur zurückkehren wollten, nachfolgende Autofahrer müssten sich darauf einstellen. Trotzdem kann der ausweichende Autofahrer nicht einfach davon ausgehen, dass seine Spur noch frei ist. Er sei verpflichtet, vorsichtig zu fahren (Az.: 104 C 3211/14). (sp-x)