-- Anzeige --

Ende der Autobahn: Kein automatisches Tempolimit

20.05.2016 10:11 Uhr
Ende der Autobahn: Kein automatisches Tempolimit
Das Verkehrsschild "Ende der Autobahn" bedeutet lediglich, dass die besonderen Regeln für die Autobahn nicht mehr gelten.
© Foto: Uwe Zucchi/picture-alliance/ dpa

Das Verkehrsschild "Ende der Autobahn" zeigt nur, dass die besonderen Regeln für die Autobahn nicht mehr gelten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung enthälte es nicht.

-- Anzeige --

Das Verkehrsschild "Ende der Autobahn" bedeutet lediglich, dass die besonderen Regeln für die Autobahn nicht mehr gelten. Es stellt für sich genommen keine Geschwindigkeitsbegrenzung dar. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor, über die der D.A.S. Leistungsservice aktuell berichtete (24. November 2015, Az.: 5 RBs 34/15).

In dem Streitfall war ein Autofahrer in Essen beim Übergang der Stadtautobahn in eine andere Straße mit 76 km/h "geblitzt" worden. Die Bußgeldbehörde war der Ansicht, dass er höchstens 50 km/h hätte fahren dürfen. Denn er hatte das Schild "Ende der Autobahn" bereits passiert und sich in einer geschlossenen Ortschaft befunden. Es komme nicht darauf an, ob dahinter noch ein Ortseingangsschild oder ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung gestanden habe, argumentierte die Behörde und forderte eine Geldbuße von 120 Euro.

Dagegen ging der Autofahrer gerichtlich vor – mit Erfolg. Nachdem die Vorinstanz den Bußgeldbescheid noch bestätigt hatte, sah das OLG Hamm eine Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hier für ungerechtfertigt. Das Schild "Ende der Autobahn" besage nur, dass die besonderen Regeln der Autobahn nicht mehr gelten. Es bedeute keine Geschwindigkeitsbegrenzung. An das 50 km/h-Limit in einer geschlossenen Ortschaft müsse sich ein Autofahrer nur halten, wenn er entweder ein Ortseingangsschild passiert habe oder anhand einer geschlossenen Bebauung zweifelsfrei erkennen könne, dass er in einem Ort unterwegs sei.

Das OLG wies der Fall daher zurück an das Amtsgericht. Dieses muss nun prüfen, ob etwa ein gesondertes Ortseingangsschild das Tempolimit erkennbar gemacht hat. (AF)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Recht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.