Für das Zuparken von Straßenbahnschienen hat ein Autofahrer in Frankfurt ein hohes Lehrgeld gezahlt: Er musste für alle Fahrgäste einer von ihm blockierten Straßenbahn die Weiterfahrt mit dem Taxi zahlen. Das Amtsgericht Frankfurt hat ihn zur Übernahme der Kosten von rund 980 Euro verurteilt, die dabei zusammenkamen (32 C 3586/16 (72)).
Eine Stunde blockierte das Fahrzeug den Linienverkehr, in dieser Zeit sorgte der Rhein-Main-Verkehrsverbund für Schienenersatzverkehr und ließ Taxen die Haltestellen abfahren, um die Passagiere zu befördern. Die Kosten dafür muss der Autofahrer nun übernehmen. Den Einwand, die Straßenbahn hätte möglicherweise zurückgefahren werden können, bezeichnete das Amtsgericht als nicht zumutbar, da Fahrten entgegen der Fahrtrichtung nur mit erheblichem personellen Aufwand möglich seien. (SP-X)