Verkehrssünder müssen auf Blitzerfotos eindeutig zu erkennen sein. Ist die Qualität des Schnappschusses so schlecht, dass ein Sachverständiger den betroffenen Fahrer nur mit "hoher Wahrscheinlichkeit" auf dem Blitzerfoto erkennt, reicht das nach Angaben der Rechtsschutzversicherung ARAG nicht für eine Verurteilung. Stattdessen muss die Identifikation mindestens mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" erfolgen, wie unter anderem das Oberlandesgericht Oldenburg geurteilt hat (Az.: 2 Ss (Owi) 176/18). (SP-X)
Regeln für Radarfallen: Blitzerfoto muss eindeutig sein
Der Typ auf dem Blitzerfoto könnte jeder sein? Dann kann niemand bestraft werden.