Ein auf dem Gehweg geparktes Auto darf sofort abgeschleppt werden. Das musste nun ein Autofahrer vor dem Verwaltungsgericht Neustadt einsehen. In dem verhandelten Fall ging es um ein in der Ludwigshafener Innenstadt regelwidrig auf dem Gehsteig abgestelltes Fahrzeug. Eine Hilfspolizistin hatte bereits den Abschleppdienst verständigt, als der Fahrer des Wagens auftauchte. Dieser weigerte sich anschließend, die Kosten für die Anfahrt des Abschleppfahrzeugs in Höhe von 174 Euro zu bezahlen.
Vor Gericht kam er damit nicht durch. Ein Fahrzeug darf unverzüglich abgeschleppt werden, wenn es regelwidrig auf dem Gehsteig parkt und dessen Funktion beeinträchtigt. Etwa, wenn Fußgänger, insbesondere Passanten mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer, auf die Straße ausweichen müssen (Az.: 5 K 902/16.NW). (sp-x)