_ Gerade in Großstädten, in denen jederzeit und überall mit temporär geltenden Park- und Haltverboten zu rechnen ist, sind Verkehrsteilnehmer in Bezug auf Einschränkungen des Parkens und Haltens verpflichtet, sich nach vorhandenen Verkehrszeichen besonders sorgfältig umzusehen beziehungsweise sich gegebenenfalls auch über den örtlichen und zeitlichen Geltungsbereich eines Haltverbotsschilds genauer zu informieren. Der Fahrer muss sich der Zulässigkeit des Parkens durch eine Nachschau auch dann vergewissern, wenn ihm die Sicht auf mögliche Aufstellorte versperrt ist.
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2015, Az. OVG 1 B 33.14, DAR 2015, 712
- Ausgabe 01/2016 Seite 51 (125.9 KB, PDF)